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Übertrittsbedingungen
Übertritt in M-KlassenIhr Kind kann in die 7. Jahrgangsstufe des M-Zweiges eintreten, wenn es im Zwischen- oder Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 folgende Bedingungen erfüllt: - bei einem Schnitt von 2,66 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
- ab einem Schnitt von 3,00 und schlechter (D, M, E): auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule
Ihr Kind kann in die 8. Jahrgangsstufe des M-Zuges eintreten, wenn es im Zwischen- oder Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 7 folgende Bedingungen erfüllt: - bei einem Durchschnitt von 2,33 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
- bei einem Durchschnitt von 2,66 und schlechter (D, M, E): Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule
Ihr Kind kann in die 9. Jahrgangsstufe des M-Zuges eintreten, wenn es im Zwischen- oder Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 8 folgende Bedingungen erfüllt: - bei einem Durchschnitt von 2,33 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
- bei einem Durchschnitt von 2,66 und schlechter (D, M, E): Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule
Ihr Kind kann in die 10. Jahrgangsstufe des M-Zuges aufgenommen werden, wenn es folgende Bedingungen erfüllt: - wenn der qualifizierende Mittelschulabschluss mit der Durchschnittsnote 2,33 oder besser (D, M, E) erworben wurde: Übertritt auf Antrag der Eltern uneingeschränkt möglich
- wenn der qualifizierende Mittelschulabschluss mit der Durchschnittsnote 2,66 und schlechter (D, M, E) erworben wurde: Übertritt auf Antrag der Eltern und Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule
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